Stellungnahme - Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB)

Fokus Bern äusserte sich im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum «Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB)». Die Unternehmerinitiative reichte die folgende Stellungnahme ein.

Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB)

Fokus Bern äusserte sich im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum «Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB)». Download: Vollständige Stellungnahme

Grundsätzliche Zustimmung: Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem reinen Preiswettbewerb

Fokus Bern teilt die Ansicht der Regierung, dass mit der 2019 verabschiedeten Revision des «Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen» (BöB) und der darauf beruhenden neuen «Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen» (IVöB) ein wichtiger Schritt für eine neue Vergabekultur für öffentliche Beschaffungen gemacht wurde. Eine Vergabekultur weg vom Primat des tiefsten Preises hin zu einer umfassenderen und nachhaltigeren Beurteilung der Angebote.

Aus Sicht von Fokus Bern ist es wichtig, dass der Qualität und der Nachhaltigkeit künftig grössere Bedeutung zukommt. Es braucht einen echten Preis-Leistungswettbewerb anstelle des kurzsichtigen Preiswettbewerbs.  Das unmittelbar günstigste Angebot ist oft mittel- und langfristig nicht das Beste. Im öffentlichen Beschaffungswesen müssen ökologische, soziale und wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt werden – im Interesse der gesamten Gesellschaft. Von einem echten Preis-Leistungswettbewerb mit Merkmalen der Qualität und Nachhaltigkeit profitieren insbesondere auch Schweizer Unternehmen.

Wichtige Elemente hierfür bilden die zwingende Überprüfung von Tiefpreisangeboten (Art. 38 Abs. 3 BöB 2019), das Zuschlagskriterium «Plausibilität des Angebotes» (Art. 29 Abs. 1 IVöB 2019) sowie die Aufnahme des Dialogs auch bei intellektuellen Dienstleistungen (Art. 24 IVöB 2019).

Kompetenzen für eine stärkere Harmonisierung zwischen Bund und Kantonen nutzen

Die Harmonisierung der heute heterogenen Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen ist ein langjähriges Anliegen der Wirtschaft. Damit werden Rechtsunsicherheiten reduziert und kostspielige Verfahren verringert.

Fokus Bern plädiert deshalb für eine grösstmögliche Harmonisierung der Vergabebestimmungen zwischen Bund und Kantonen im Sinne des revidierten BöB. Mit der vorliegenden IVöB wurde diese Forderung weitgehend eingelöst. Der Kanton Bern verfügt jedoch auch über sogenannte Restzuständigkeit, womit er einzelne Begehren, die im Bundesparlament vertreten wurden und in der IVöB nicht abgebildet werden, auffangen kann (siehe IVöB Musterbotschaft, S. 103, Art. 63, Abs. 4).  

Der Kanton Bern sollte diesen Spielraum bei den Ausführungsbestimmungen nutzen – im Sinne Harmonisierung zwischen Bund und Kantonen, im Interesse der Schweizer Anbieterinnen und zum Schutz regionaler Gesamtarbeitsverträge. Namentlich würde Fokus Bern bei den Zuschlagskriterien die Wiederaufnahme der «Verlässlichkeit des Preises» (vgl. Art. 29, Abs. 1 BöB) sowie bei den Arbeitsschutzbestimmungen das «Leistungsortsprinzip» (vgl. Art. 12, Abs. 1 BöB) begrüssen.


Zusammenfassung

Fokus Bern begrüsst einen Beitritt des Kantons Bern zur IVöB. Eine Abwendung vom reinen Preiswettbewerb hin zum einem echten Preis-Leistungswettbewerb, bei dem die Qualität und Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle spielen, ist der richtige Weg. Wir hoffen, dass der Kanton Bern hier als Vorbild vorangeht und diesen Paradigmenwechsel in der Praxis bestmöglich und konsequent umsetzten wird. Weiter plädiert Fokus Bern für eine grösstmögliche Harmonisierung der Vergabebestimmungen zwischen Bund und Kantonen. Fokus Bern fordert den Kanton Bern auf, hier seinen Kompetenz-Spielraum zu nutzen.

 

 

 

 

 

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